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Nachtrag zur Einführung der „Fanclubcard“ als Ermäßigungsnachweis

Info der Fanbetreuung
27.08.2008 um 09:29
News >> Info der Fanbetreuung

 

Sehr geehrte Fanclubvorsitzende, hallo Eintrachtfans,

 

die geplante Einführung der „Fanclubcard“ als Ermäßigungsnachweis für die Mitglieder der offiziellen Fanclubs der Eintracht Frankfurt Fußball AG hat trotz einer ausführlichen Besprechung bei der Fanvertreterversammlung zu Unruhe und Diskussionen geführt. Nach ausführlichen Gesprächen mit dem Fansprechergremium, welches in dessen Funktion als gewählte Vertretung der offiziellen Fanclubs an uns herangetreten ist und uns Ihre Bedenken geschildert hat, möchten wir nun zu einigen Punkten Stellung nehmen.

 

Eintracht Frankfurt hat in dieser Saison über 14.000 ermäßigte Dauerkarten herausgegeben. Um auch in der Zukunft eine Verfügbarkeit dieser Ermäßigung zu gewährleisten, ist es unabdingbar, sicher zustellen, dass nur Berechtigte die Ermäßigungen in  Anspruch nehmen und dem Missbrauch entgegenzuwirken. Der Nachweis der Berechtigung kann mit Ausnahme der Fanclubs bereits heute von allen ermäßigungsberechtigten Gruppen erbracht werden. Um einer Ungleichbehandlung gegenüber den anderen ermäßigungsberechtigten Gruppierungen entgegenzuwirken und auch zukünftig einen Anspruch auf ermäßigte Dauerkarten für die Mitglieder unserer Fanclubs zu sichern, hat sich der Vorstand der Eintracht Frankfurt Fussball AG dazu entschlossen, mit der Fanclubcard einen Ermäßigungsnachweis einzuführen.

 

Uns ist hierbei wichtig zu betonen, dass dies nicht als Misstrauen unsererseits gegenüber den Mitgliedern und Vorsitzenden der offiziellen Fanclubs gewertet wird. Wir glauben fest daran, dass unsere Fanclubs in der Regel sehr gewissenhaft mit der Weitergabe der Dauerkarten umgehen, aber bei nunmehr über 17.000 Fanclubmitgliedern ist es leider nicht mehr auszuschließen, dass Vergünstigungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden.

 

Die Umsetzung sieht hierbei folgendermaßen aus.

 

Die Fanclubvorsitzenden sollten bis 12.09.2008 die ausgefüllten Listen an uns zurückschicken. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um die gesendeten Listen handelt oder Listen selbst erstellt werden, solange diese alle notwendigen Daten beinhalten (dazu später mehr).

 

Die dem Anschreiben beigefügte Excel-Liste können sie unter folgendem Link herunterladen:

 

www.eintracht.de/media/fans/pdf/mitgliederliste_efc.xls

 

 

Mit der Rückrunde der Saison 2008/2009 wird die Fanclubcard eingeführt. Dies hat jedoch eher logistische Gründe. Die Ermäßigungen beim Einkauf in unseren Fanshops können sofort mit der Aushändigung der Fanclubkarte unbürokratisch genutzt werden.

 

 

 

Datenschutz:

 

Die Eintracht Frankfurt Fußball AG legt höchsten Wert auf die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes. Um eine Einhaltung und Umsetzung sogar über dieses Gesetz hinaus zu gewährleisten, hat die Eintracht Frankfurt Fussball AG einen unabhängigen und externen Datenschutzbeauftragten benannt, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der darüber hinaus gehenden internen Regeln überwacht. Dies erfolgt in regelmäßigen Datenschutzaudits. All unsere Mitarbeiter wurden und werden zudem in diesem Bereich regelmäßig geschult und verpflichten sich, mit ihrer Unterschrift, nicht gegen den Datenschutz zu verstoßen.

 

Trotzdem können wir Ihre Bedenken, auch ob der derzeit in der Öffentlichkeit geführten Diskussionen bezüglich Datenmissbrauchs, sehr gut nachvollziehen.  Die angefragten Daten sind vollumfänglich öffentliche Daten. Wir haben uns gleichwohl entschlossen, die Pflichtangaben um die Angabe der Straße, obwohl es sich hierbei um ein öffentliches Datum handelt, zu reduzieren.

 

Wir möchten weiterhin darauf hinweisen, dass seit Bestehen der Eintracht Frankfurt Fussball AG keine Daten jemals an Dritte gegeben wurden und der Vorstand hat bereits vor einiger Zeit beschlossen, dies auch zukünftig nicht zu tun. Aber auch eine interne Verwendung, ist nur dann möglich, wenn der Dateninhaber dieser Verwendung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

 

Alle Angaben, welche darüber hinausgehen, sind somit freiwillig!

 

Bei Fanclubs, welche bereits ihre Listen abgegeben haben, werden wir uns auch nur auf diese Angaben beschränken.

 

Informationen zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden Sie unter:

 

https://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

 

 

 

Weitergabe der ermäßigten Dauerkarten:

 

Eine Weitergabe und Nutzung ermäßigter Dauerkarten ist innerhalb folgender Gruppierungen möglich: Schüler, Studenten, Rentner und Mitglieder von Eintracht Frankfurt e.V. sowie Mitglieder der offiziellen Fanclubs, solange diese einen Ermäßigungsnachweis (Schüler- o. Studentenausweis, Mitgliedsausweis, Fanclubcard, etc.) vorlegen können.

 

 

 

Wir hoffen mit diesen Erläuterungen die Beweggründe für die Einführung der Fanclubkarte ausreichend dargelegt zu haben und Ihr Vertrauen gewonnen zu haben, dass die erfragten Informationen ausschließlich für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme der Berechtigung für Vergünstigungen beim Kartenkauf und –nutzung und beim Fanartikelkauf verwendet werden.

Sie dürfen uns bei unserem Wort nehmen.

 

 

Mit sportlichen Grüßen

 

Eintracht Frankfurt Fußball AG

 

 

 

Heribert Bruchhagen                 Dr. Thomas Pröckl                    Klaus Lötzbeier

Vorsitzender des Vorstands                    Stellv. Vorsitzender des Vorstands          Mitglied des Vorstands



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Sitz: Frankfurt am Main
HRB 49421
St. Nr. 045 227 77658
Vorstand: Heribert Bruchhagen (Vorsitzender), Dr. Thomas Pröckl, Klaus Lötzbeier
Aufsichtsratsvorsitzender: Herbert Becker

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