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FSG: Situation Flughafenstrasse / Mitgliederversammlung (Satzungsaenderungen hinterfragt)

Info vom Fansprechergremium
27.11.2012 um 05:28
News >> Info vom Fansprechergremium

Hallo EFCler,

nachdem wir das Thema bereits vor einem Jahr zu Diskussion gestellt hatten, war in der Zwischenzeit das große Schweigen im Walde zu vernehmen. In dieser Woche hat auf unser Betreiben hin ein weiteres Treffen staffgefunden. Beteiligt waren neben dem FSG Vertreter von Landespolizei, Bundespolizei sowie der Fanbetreuung und dem Sicherheitsbeauftragten für die Eintracht Frankfurt Fußball AG.

Es gab wohl auch Bemühungen seitens der Landes- und Bundespolizei in Zusammenarbeit mit DB, EF AG und weiteren Beteiligten die Machbarkeit einer Zuführung der Gästefans über den Bahnhof Neu-Isenburg auszuloten, in der Gesamtbetrachtung der einzuleitenden Maßnahmen erscheint dieser Weg den Verantwortlichen aber wohl nicht gangbar. Ergo: Es bleibt - auch bei Risikospielen - dabei, dass die Gästefans über den Bahnhof Stadion anreisen.

Das ist zwar nicht zufriedenstellend, allerdings wurde uns zugesichert, dass zumindest der Versuch unternommen wird die Abläufe ständig zu optimieren, um die Beeinträchtigungen für die Eintrachtfans so gering wie möglich zu gestalten.

Immerhin können wir Euch erfreulicherweise mitteilen, dass auf der Flughafenstrasse alles beim Alten bleibt. Die Pläne, die Stände und Treffpunkte der Eintrachtfans zugunsten von Polizeimaßnahmen zu räumen sind zum Glück vom Tisch. Ein wenig Druck lohnt sich anscheinend doch.

Derzeit wird noch an einem anderen Zuweg zum Gästeblock gearbeitet, so dass die räumliche Trennung zwischen Flughafenstraße und dem Weg der Gästefans noch deutlich größer wird. Das sollte die Situation im "unserem Bereich" noch weiter entspannen. Wegen der derzeit noch nicht vorhandenen Beleuchtung dieser neuen Zuwege wird sich das allerdings noch ein wenig hinziehen.

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Mitgliederversammlung des Eintracht Frankfurt e.V.

Die, die in eurem EFC Vereinsmitglied sind, bitten wir zur Mitgliederversammlung des e.V. am 3. 12. zu gehen.

Es steht dort eine wichtige Satzungsänderung zu Abstimmung.

Es kommen 25 Satzungsänderungspunkte in einem einzigen Antrag zur Abstimmung. Den Antrag habt Ihr ja alle bekommen. Es gibt da aber viele Fragen, die da noch keiner aus dem e.V. beantwortet hat.

Besonders beschäftigt uns § 10. Ziffer 3 und die darauf sich beziehenden Folgepunkte:

Es wird eine neue Form der Mitgliedschaft, die "Fördermitgliedschaft" für Einzelpersonen geschaffen. Diese Fördermitglieder haben keine Stimm- und Wahlrecht und dürfen auch sonst nicht am Vereinsleben teilnehmen, sollen aber Beitrag zahlen.

Wofür soll die gut sein?

Wir vermuten folgendes:

- Die Fördermitgliedschaft ist für EFCler gedacht, die noch nicht Mitglied im Verein sind.
- Die EFC-Dauerkarten werden in Zukunft nur noch mit der Fördermitgliedschaft vergeben.
- Die EFC-Dauerkarten sind damit personalisiert und jedes Mitglied erkennt damit auch den. neuen Punkt §7, Ziffer 3 an und kann damit belangt werden.
- Ein EFCler bezahlt zusätzlich zu seiner Dauerkarte einen Mitgliedsbeitrag, von dem er nichts hat.
- Die EFCs verlieren an Bedeutung, da ja Verein und AG direkt mit jedem Mitglied in Verbindung stehen.

Wir sagen nicht, dass Ihr die Satzungsänderung ablehnen müsst.

Wir bitten Euch nur, folgende Fragen dort zu stellen, bevor abgestimmt wird:

- Für wen ist diese Fördermitgliedschaft gedacht?
- Sollen mit dieser Fördermitgliedschaft die EFCler zwangsweise in den Verein geholt werden?
- Gibt es zukünftig EFC-Dauerkarten nur noch mit dieser Fördermitgliedschaft?

Und fragt, was Euch sonst noch so einfällt! Die müssen Euch was erklären!

Je nachdem, welche Antworten Ihr bekommt, müsst Ihr dann für Euch selbst und Eure EFC-Kollegen entscheiden, ob Ihr zustimmt oder ablehnt.

Wenn Ihr nicht selbst nicht hingehen könnt, gebt einem Kollegen eine Vollmacht mit, damit der für Euch mit abstimmen kann.

WICHTIG! Die Vollmacht muss folgende formale Anforderungen erfüllen:


- Ihr erteilt eine Vollmacht, einem anderen Eure Rechte und Pflichten als Vereinsmitglied an der Ordentlichen Mitgliederversammlung des Eintracht Frankfurt e.V. am 3.12.2012 wahrzunehmen.
- Es muss Name, Adresse und Mitgliedsnummer des Vollmachtgebers in der Vollmacht stehen (also von dem, der nicht kann). Sie muss auch von dem unterschrieben sein.
- Es muss Name, Adresse und Mitgliedsnummer des Vollmachtnehmers in der Vollmacht stehen (also von dem, der hingeht)
- Es geht nur eine Vollmacht pro Teilnehmer.

Wir haben Euch ein Beispiel angehängt.

Also geht hin, alle e.V. Mitglieder in eurem EFC oder nutzt die Vollmachten!

Gruss

Ina, Micha und Niko

-Fansprechergremium-

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