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Antwort der Fanbetreuung und des Vorstandes Eintracht AG auf Ultras-Mitteilung und Aufruf zur Solidaritätsaktion durch die Ultras Frankfurt

Info der Fanbetreuung
08.11.2006 um 16:42
News >> Info der Fanbetreuung

Zur Pressemitteilung der Ultras Frankfurt UF'97 vom 30.10.2006 und Aufruf zur Solidaritätsaktion beim Spiel Eintracht Frankfurt gegen Arminia Bielefeld am 11. November 2006

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Hierzu nehmen die Fan-Beauftragten und der Vorstand der Eintracht Frankfurt Fußball AG wie folgt Stellung (mit Datum vom 8. November 2006):

· Unsere Fans waren und sind uns wichtig!

In der Vergangenheit, wenn Vorfälle bei Auswärtsspielen zu Stadionverboten führten, haben wir uns auf Anfrage der Betroffenen sehr wohl eingeschaltet.

Beispiel: Stadionverbote in Ahlen

Hier hat unser Vorstandsvorsitzender Heribert Bruchhagen vor Ort mit dem zuständigen Polizeiführer über die Vorfälle und die Rechtmäßigkeit der Stadionverbote diskutiert (elf konkrete Beschwerdebriefe von Eintracht-Fans). Aufgrund des vorgelegten Videomaterials musste allerdings anerkannt werden, dass die Stadionverbote zu Recht ausgesprochen wurden. In einem Fall konnte eine Aufhebung des Stadionverbots allerdings erreicht werden.

In den regelmäßig stattfindenden Sitzungen zwischen Fanvertretern und der Eintracht Frankfurt Fußball AG während der letzten 16 Monate haben wir die Beteiligten wiederholt und eindringlich auf die bei bestimmten Verhaltensmustern vor allem im Rahmen von Auswärtsspielreisen aufkommenden Gefahren und die erheblichen Risiken von Stadionverboten, aber auch von strafrechtlichen Ermittlungen oder gar Verurteilungen für die persönliche Entwicklung eines jeden einzelnen hingewiesen. Diese Gesprächsrunden waren stets von einem schonungslos offenen Dialog, aber auch von aufkommendem gegenseitigem Vertrauen geprägt.

Wenn die Ultras mit ihrem Plakat während des Nürnberg-Spiels dem Vorstand Verrat vorwerfen, ist dies schlicht die Unwahrheit und grenzt fast schon an Verleumdung.

· Vorfall Schalke 04 am 12. August 2006

In Gelsenkirchen wurde der Fahrer eines Fanbusses gezwungen, an der Gaststätte des Schalker Fanclubverbandes anzuhalten. Ein Teil der Busteilnehmer verließ den Bus, stürmte die Gaststätte und beging Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Der Bus wurde daraufhin von der Polizei gestoppt, und es erfolgte eine Aufnahme der Personalien. Dabei wurde auch festgestellt, dass eben dieser Bus bereits bei der Anfahrt nach Gelsenkirchen an einer Rasstätte aufgefallen war und es zu einer Personalienfeststellung kam. Mit Ausnahme von acht Mitfahrern, für die der Busfahrer aussagen konnte, dass sie den Bus nicht verlassen hatten, wurde seitens Schalke 04 für die übrigen Personen ein bundesweites Stadionverbot über fünf Spielzeiten erteilt.

In einem umgehend anberaumten Meeting zwischen Fanvertretern und der Eintracht Frankfurt Fußball AG wurde vereinbart, dass sich weitere von den Stadionverboten betroffene Personen, die jedoch ebenfalls an den Handlungen nicht unmittelbar beteiligt, sondern ganz bewusst im Bus verblieben waren, bei der Fanbetreuung von Eintracht Frankfurt melden sollten. Auch wurde zugesagt, dass Eintracht Frankfurt sich in diesen Fällen gemeinsam mit der Polizei Frankfurt um eine Aufhebung der Stadionverbote durch Schalke 04 bemühen werde. Gemeldet hingegen haben sich nur zwei Personen. Es ist für uns aber unmöglich, für unschuldig mit Stadionverbot belegte Personen einzutreten, wenn diese nicht an uns herantreten.

Wir können verstehen, dass die unbeteiligt gebliebenen Ultras ihr Gruppenideal der Solidarität nicht verletzen und die Täter nicht benennen bzw. von den Unschuldigen trennen wollten. Dies machte das Verfahren zur Feststellung der im Bus verblieben Personen allerdings langwierig.

Nach Abschluss der Ermittlungen seitens der Polizei wurde nunmehr für 20 Personen die Aufhebung des Stadionverbotes bei der Polizei Gelsenkirchen beantragt. Die Eintracht Frankfurt Fußball AG bemühte sich von Anfang an, diese Verfahren im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu beschleunigen und wird auch weiterhin solange Einfluss darauf nehmen, bis die Stadionverbote für diesen Personenkreis komplett zurückgenommen sind.

Festzustellen bleibt allerdings, dass der Auslöser dieser Aktion ein rechtswidriges Verhalten unserer Anhänger war. Solche Taten und Verhaltensweisen lehnen wir rundherum ab. Gleiches sollten auch ALLE Anhänger von Eintracht Frankfurt tun.

Jedoch werden wir uns, nachdem die anhängigen Strafverfahren abgeschlossen sind, dafür einsetzen, dass das Stadionverbot von fünf Jahren, welches auch wir als zu hoch ansehen, für alle einzelnen Betroffenen mit dem Ziel einer individuellen Reduzierung durch Schalke 04 überprüft wird.

· Ligaspiel in Köln im März 2006

Zum Stadionverbot für über 30 Personen nach den Vorfällen in der Kölner Innenstadt ist folgendes mitzuteilen:

Eine größere Gruppe von Eintrachtanhängern verließ bei Ankunft des Zuges den Bahnhof Deutz, um sich in die Innenstadt zu begeben. Dort wurden Passanten belästigt und Sachbeschädigungen begangen. Eine Gruppe von ca. 40 Personen wurde daraufhin von der Polizei in Gewahrsam genommen. Diesen wurde wegen Sachbeschädigung und gemeinsamen Landfriedensbruch seitens des 1. FC Köln Stadionverbot erteilt.

Nachdem einige wenige der beteiligten Personen sich an unsere Fanbetreuung gewandt haben und eine Tatbeteiligung bestritten, nahm der Fanbeauftragte Kontakt zu seinem Kollegen in Köln auf. Dieser machte die Zusage, jedes Stadionverbot sofort zurückzunehmen, wenn die entsprechende Einstellung nach §170 StPO vorliegt. Dem entsprechenden Personenkreis gegenüber wurde kommuniziert, uns eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens umgehend zukommen zu lassen, so dass die Aufhebung des Stadionverbotes durch uns beantragt werden kann. Bis zum heutigen Tage liegt uns, im Gegensatz zu den Behauptungen der Ultras, nicht eine einzige Einstellung vor!

Jedoch wurde uns jetzt, am 07.11.2006, seitens der Polizei mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft in Köln die meisten der Verfahren nunmehr eingestellt habe. Der Sicherheitsbeauftragte des 1. FC Köln wird die entsprechenden Stadionverbote Anfang nächster Woche aufheben, wenn ihm die Einstellungsbescheide von der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Ungeachtet dessen werden aber weitere Verfahren gegen jene Personen anhängig bleiben, denen Rechtsverstöße nachgewiesen wurden! Diese Stadionverbote werden nicht aufgehoben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das dies auch das Ergebnis unserer kontinuierlichen Intervention ist und nicht das Ergebnis irgendwelcher Protestaktionen.

· Konzept "Stadionverbot auf Bewährung"

Das von den Ultras vorgelegte Konzept geht davon aus, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen solle, um Personen, denen von anderen Vereinen Stadionverbote erteilt wurden, den Besuch von Heimspielen möglich zu machen. Dies abhängig nach Schwere und Hintergrund der Tat, sowie sozialer Perspektive des Beschuldigten.

Die Fanbeauftragten der Profivereine der Fußball-Bundesligen beschäftigen sich seit Jahren mit Verbesserungen der Stadionverbotsrichtlinien und selbstverständlich wurde das von den Ultras vorgelegte Konzept in die Diskussion eingebracht. Am 01.05.2006 trat eine geänderte Fassung der Stadionverbotsrichtlinien in Kraft. In diesen wird zumindest die Möglichkeit einer"Bewährung" für Stadionverbote eröffnet. Dies wird in Frankfurt auch praktiziert.

Bei Stadionverboten, die bei Auswärtsspielen ausgesprochen werden, sind unsere Einflussmöglichkeiten aber beschränkt. Wie im Fall Ahlen durch den Vorstandsvorsitzenden von Eintracht Frankfurt Fußball AG geschehen, können wir persönlich vor Ort Gespräche führen, und durch die bestehenden Kontakte zwischen Fan- und Sicherheitsbeauftragten versuchen wir, wo dies geboten erscheint, uns positiv im Sinne betroffener Eintracht Fans einzusetzen. In laufende polizeiliche Ermittlungen können wir hingegen nicht eingreifen.

Im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens verpflichtet sich die Eintracht Frankfurt Fußball AG, die gegenseitig ausgesprochenen Stadionverbote zu akzeptieren. Deshalb ist es uns auch nicht möglich, bundesweite Stadionverbote lokal für Heimspiele zu reduzieren oder auszusetzen.

Wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt, dann sollte ein Betroffener grundsätzlich den ausstellenden Verein anschreiben und mit entsprechender Begründung versehen auf Rücknahme des Stadionverbots bestehen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, nach Ablauf der Hälfte des Stadionsverbots um eine Bewährung ebenfalls bei dem ausstellenden Verein zu bitten.

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